Prüfwesen

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Gesetzestext AM-VO

Gesetzestext HBV §15


Wir führen sämtliche ziviltechnische Überprüfungen gem. AM-VO und MSV und internationale Vorschriften durch. Schwerpunkte sind dabei Personenaufzüge, Krane und Hebezeuge, sowie alle maschinenbaulichen Einrichtungen.

Prüfungen gem. GewO. §82.

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Maschinensicherheitsverordnung (MSV)


Wir führen Untersuchungen zur CE Kennzeichnung durch und bereiten die notwendigen Unterlagen vor.

Es werden dabei Risikoanalysen gemäß ÖNORM 12100, Performance Level Untersuchungen nach EN / DIN / ÖNORM und MSV und Machbarkeitsanalysen durchgeführt. Zur Erreichung der notwendigen Sicherheitsstandards werden Änderungsvorschläge erarbeitet.

Inspektionsstelle für überwachungsbedürftige Hebeanlagen

DI Karl Deininger ist Aufzugsprüfer der Hebeanlagengruppen 1-4 lt. HBV § 15 (2)

Hebeanlagengruppe 1:
Aufzüge (einschließlich Schrägaufzüge), Hebeeinrichtungen für Personen, Güteraufzüge, Kleingüteraufzüge

Hebeanlagengruppe 2:
Fahrtreppen, Fahrsteige

Hebeanlagengruppe 3:
Hubtische, Treppenschrägaufzüge, Hebeanlagen mit Lastträgern, die sich zwar nicht an starren Führungen entlang, aber in einer räumlich vollständig festgelegten Bahn bewegen

Hebeanlagengruppe 4:
Feuerwehraufzüge, Hebeanlagen, die im Brandfall benützt werden dürfen, Hebeanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)


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